Seit 2024 dürfen 800-Watt-Balkonkraftwerke ohne Genehmigung betrieben werden. Voraussetzung ist eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Seit 2024 dürfen 800-Watt-Balkonkraftwerke ohne Genehmigung betrieben werden. Voraussetzung ist eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister.