Ein Balkonkraftwerk muss – wie jede andere Stromerzeugungsanlage – im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt durch das Solarpaket zwar die zusätzliche Meldepflicht beim Netzbetreiber, wenn dein Balkonkraftwerk maximal 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung aufweist und du auf eine Einspeisevergütung verzichtest. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt aber verpflichtend. Sie sorgt dafür, dass dein Netzbetreiber automatisch informiert wird. Die Anmeldung erfolgt online und dauert nur wenige Minuten.