Garantiebedingungen

Garantieinformationen für die 500er-Serie
Garantieinformationen für die BK215-Serie
Garantieinformationen für den EV3600

Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers

SunEnergyXT Holdings S.à r.l.

Produkte der Marke SunEnergyXT — 500, 500 PRO, 500 PRO AC Core, B500

Fassung September/2026 — gültig für Käufe ab dem 27.09.2026

Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt

Diese Herstellergarantie ist freiwillig. Sie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln und schränkt diese weder ein noch ersetzt sie diese. Ihnen steht gegenüber dem Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist für Sie unentgeltlich.

Artikel 1 — Garantiegeber, Produkte und Rechtsnatur

1.1 Garantiegeber

Garantiegeber und Hersteller im Sinne dieser Erklärung (nachfolgend „Garantiegeber") ist:

SunEnergyXT Holdings S.à r.l. 1 rue Jean Piret, 2350 Luxemburg, Luxemburg
E-Mail: support@sunenergyxt.com
Telefon: +49 (0)89 244 146 000
Web: www.sunenergyxt.com/garantie

1.2 Abgedeckte Produkte

Diese Haltbarkeitsgarantie gilt für die folgenden Modelle der Marke SunEnergyXT. Für alle genannten Modelle gelten identische Garantiebedingungen. Der SunEnergyXT B500 ist ein Erweiterungsspeicher ohne eigenen Wechselrichter, ohne PV-Eingänge und ohne AC-Ein- und -Ausgänge. Er wird ausschließlich im Verbund mit einem Kopfspeicher SunEnergyXT 500, 500 PRO oder 500 PRO AC Core betrieben und ist mit allen drei Kopfspeichern kompatibel. Soweit Regelungen dieser Erklärung den Wechselrichter, die PV-Eingänge oder die AC-Anschlüsse betreffen, finden sie auf den B500 keine Anwendung.

ModellGarantiedauerModellkennung (Kennzeichnung)
SunEnergyXT 50010 Jahre500
SunEnergyXT 500 PRO10 Jahre500 PRO
SunEnergyXT 500 PRO AC Core10 Jahre500 PRO AC Core
SunEnergyXT B50010 JahreB500

1.3 Rechtsnatur der Garantie

Es handelt sich um eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers im Sinne des § 443 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie wird dem Verbraucher für die gesamte Ware und ohne zusätzliche Kosten gewährt. Aus dieser Garantie stehen Ihnen gegenüber dem Garantiegeber während der gesamten Garantiedauer mindestens die in Artikel 2.3 beschriebenen Ansprüche zu.

Artikel 2 — Inhalt der Haltbarkeitsgarantie

2.1 Funktions- und Leistungszusage

Der Garantiegeber garantiert, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung (Artikel 4) während der gesamten Garantiedauer die in der Bedienungsanleitung und den technischen Daten beschriebenen Funktionen und die dort beschriebene Leistung behält.

Die Lade- und Entladeleistung ist temperaturabhängig geregelt: Bei Zelltemperaturen unter 0 °C wärmt die integrierte Heizfunktion die Batteriezellen automatisch auf; das Laden wird erst nach Erreichen der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Zelltemperatur wieder aufgenommen und steht bis zum Erreichen der Betriebstemperatur nur mit eingeschränkter Leistung zur Verfügung. Oberhalb einer Betriebstemperatur von 45 °C wird die Leistung reduziert. Diese temperaturbedingten Einschränkungen dienen dem Schutz der Zellen, sind Teil der beschriebenen Leistung und stellen keine Beeinträchtigung im Sinne dieser Zusage dar.

2.2 Kapazitätszusage

Ergänzend garantiert der Garantiegeber, dass die nutzbare Speicherkapazität des Produkts während der gesamten Garantiedauer nicht unter 70 % der Nennenergie von 5.024 Wh je Batterieeinheit sinkt. Die Kapazitätszusage gilt, bis der kumulierte Energiedurchsatz der Batterieeinheit das 8.000-fache ihrer Nennenergie erreicht hat; das entspricht 10.000 Ladezyklen bei einer Entladetiefe von 80 %, den Referenzbedingungen der im Datenblatt angegebenen Zyklenlebensdauer. Maßgeblich ist der vom Batteriemanagement erfasste Energiedurchsatz, den der Garantiegeber Ihnen auf Anfrage mitteilt. Bei einem Verbund aus Kopfspeicher und Erweiterungsspeichern gilt die Kapazitätszusage für jede Batterieeinheit gesondert.

Nutzbare Speicherkapazität ist die Energiemenge, die der vollständig geladenen Batterieeinheit über den gesamten vom Batteriemanagement freigegebenen Ladezustandsbereich bis zur Abschaltung durch das Batteriemanagement entnommen werden kann; nutzerseitig eingestellte Ladegrenzen bleiben außer Betracht. Sie wird an den Batterieklemmen (gleichstromseitig) oder anhand der vom Batteriemanagement bilanzierten Entladeenergie ermittelt, bei einer Zelltemperatur von 25 °C ± 2 °C und einer konstanten Entladeleistung von 0,2 C (rund 1.000 W je Batterieeinheit). Die Messung führt der Garantiegeber oder ein von ihm autorisierter Servicebetrieb unentgeltlich durch; Sie erhalten ein Messprotokoll. Der vom Batteriemanagement ausgewiesene Kapazitätswert dient der Vorprüfung und ersetzt die Messung nicht.

Die Kapazitätszusage endet mit dem Ablauf der Garantiedauer oder mit Erreichen des vorgenannten Energiedurchsatzes, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Die Garantiedauer nach Artikel 3 und die Zusage nach Artikel 2.1 bleiben von der Durchsatzgrenze unberührt.

2.3 Umfang der Garantieleistung

Liegt ein Garantiefall vor, hat der Kunde nach Wahl des Garantiegebers Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung. Die Garantieleistung erfolgt für den Kunden unentgeltlich. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Garantiegeber. Im Fall der Ersatzlieferung erfolgt die Rücknahme des ersetzten Produkts ohne Wertersatz für die gezogenen Nutzungen.

Kann der Garantiefall weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung in angemessener Frist behoben werden, kann der Garantiegeber stattdessen ein gleichwertiges Nachfolgemodell liefern oder den Händler anweisen, den Kaufpreis zu erstatten. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer bleiben davon unberührt.

Artikel 3 — Garantiedauer

3.1 Dauer und Beginn

Die Garantiedauer beträgt für alle in Artikel 1.2 genannten Modelle einheitlich zehn (10) Jahre. Sie beginnt mit dem Kaufdatum (Datum der Rechnung des Erstkaufs). Die Garantie ist an das Produkt gebunden und geht bei einem Weiterverkauf innerhalb der Garantiedauer auf den Erwerber über. Für einen nachträglich erworbenen Erweiterungsspeicher B500 läuft die Garantiedauer gesondert ab dessen Kaufdatum. Abweichend hiervon beträgt die Garantiedauer fünf (5) Jahre, wenn das Produkt im Freien in einer Entfernung von weniger als 5 km (Luftlinie) zur Meeresküste aufgestellt ist oder war. Grund ist die erhöhte Korrosionsbelastung durch salzhaltige Luft. Im Freien aufgestellt ist ein Produkt, das nicht in einem geschlossenen Raum steht, etwa auf einem Balkon, einer Terrasse, einem Dach oder im Garten. Dass das Produkt in diesem Bereich aufgestellt ist oder war, hat der Garantiegeber nachzuweisen.

3.2 Nachweis des Kaufdatums

Für die Geltendmachung ist das Kaufdatum nachzuweisen, in der Regel durch die Rechnung oder den Kaufbeleg. Andere geeignete Nachweise werden ebenfalls anerkannt. Lässt sich das Kaufdatum nicht feststellen, gilt das Herstellungsdatum des Produkts zuzüglich drei (3) Monaten als Beginn der Garantiedauer.

3.3 Laufzeit nach Nachbesserung oder Ersatz

Nachbesserung und Ersatzlieferung setzen die Garantiedauer weder neu in Gang noch verlängern sie diese; die ursprüngliche Garantiedauer läuft weiter und gilt auch für reparierte Teile und Ersatzprodukte. Gesetzliche Regelungen, nach denen sich Verjährungs- oder Gewährleistungsfristen im Zusammenhang mit einer Reparatur verlängern, bleiben unberührt.

Artikel 4 — Bestimmungsgemäße Verwendung

Die Garantie setzt voraus, dass das Produkt bestimmungsgemäß verwendet wird. Bestimmungsgemäß ist die Verwendung insbesondere dann, wenn:

  • das Produkt gemäß den Angaben und Sicherheitshinweisen der Bedienungsanleitung installiert, angeschlossen und betrieben wird;
  • der Erweiterungsspeicher B500 ausschließlich im Verbund mit einem der in Artikel 1.2 genannten Kopfspeicher und in der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Konfiguration betrieben wird;
  • die Betriebstemperatur zwischen −20 °C und +55 °C liegt und das Produkt bei einer Lagerung von bis zu einem Monat zwischen −20 °C und +45 °C, bei längerer Lagerung zwischen 0 °C und +35 °C gelagert wird;
  • die integrierte Heizfunktion nicht deaktiviert oder umgangen wird; sie wärmt die Batteriezellen bei Zelltemperaturen unter 0 °C automatisch auf, bis das Laden nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung wieder freigegeben wird;
  • die relative Luftfeuchtigkeit im Betrieb höchstens 95 % und die Aufstellhöhe höchstens 2.000 Meter über dem Meeresspiegel beträgt;
  • die maximale Spannung je PV-Eingang von 100 V nicht überschritten wird;
  • bei längerer Nichtbenutzung spätestens alle sechs Monate ein Lade-/Entladezyklus durchgeführt wird (Entladung auf ca. 10 %, anschließend Aufladung auf ca. 60 %); empfohlen wird ein solcher Zyklus alle drei Monate;
  • die Steckverbinder vollständig eingerastet sind und die Anschlussports regelmäßig von Staub und Schmutz freigehalten werden.

Dauer und Ausmaß der Leistungseinschränkung während der Aufwärmphase hängen insbesondere von der Umgebungstemperatur, der verfügbaren PV-Leistung und der Anzahl der Batterieeinheiten im Verbund ab und lassen sich daher nicht pauschal angeben. Die Aufwärmphase ist Teil des bestimmungsgemäßen Betriebs und begründet keinen Garantiefall.

Eine Verbindung des Produkts mit dem Internet ist für den Bestand der Garantie nicht erforderlich. Sie ermöglicht jedoch die Ferndiagnose und beschleunigt die Bearbeitung eines Garantiefalls erheblich; ohne Verbindungsdaten kann eine Einsendung des Produkts erforderlich werden.

Artikel 5 — Ausschlüsse

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen, die auf einer der nachstehenden Ursachen beruhen. Der Ausschluss greift nur, soweit die Beeinträchtigung ursächlich auf den jeweiligen Umstand zurückzuführen ist:

  • unsachgemäße Installation oder Verbindung, insbesondere die Verwendung nicht geeigneter Komponenten, eine fehlende Erdungsverbindung, das Herstellen und Trennen von Geräteverbindungen im eingeschalteten Zustand oder der Betrieb des Erweiterungsspeichers B500 ohne oder an einem anderen als einem der in Artikel 1.2 genannten Kopfspeicher;
  • Überschreitung der zulässigen Eingangsspannung (maximal 100 V je PV-Eingang);
  • unterlassene Wartung, insbesondere eine Nichtbenutzung über mehr als sechs Monate ohne Lade-/Entladevorgang, sowie ein durch Tiefentladung ausgelöster Tiefschlafmodus, der nicht innerhalb von drei Monaten durch Aufladen beendet wurde;
  • Lagerung außerhalb der in Artikel 4 genannten Lagertemperaturbereiche;
  • äußere Einwirkungen wie starke Vibrationen, Stürze, heftige Stöße, Wasser- oder Feuereinwirkung, Überspannung durch Blitzschlag sowie sonstige höhere Gewalt;
  • unbefugte Eingriffe, insbesondere das Öffnen oder Zerlegen des Akkus, Veränderungen der Gehäusestruktur oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte;
  • übliche Verschleiß- und Alterungserscheinungen, soweit die Zusagen nach Artikel 2.1 und 2.2 weiterhin eingehalten sind;
  • das Laden bei Zelltemperaturen unterhalb von 0 °C unter Deaktivierung oder Umgehung der integrierten Heizfunktion.

In den vorgenannten Fällen kann der Garantiegeber eine kostenpflichtige Reparatur anbieten. Die Kosten für Reparatur und Transport trägt in diesem Fall der Kunde; über die voraussichtliche Höhe wird vorab informiert.

Artikel 6 — Geltendmachung der Garantie

6.1 Kontaktaufnahme

Zur Geltendmachung wenden Sie sich bitte an den Kundendienst des Garantiegebers (Kontaktdaten siehe Artikel 1.1). Hilfreich für eine zügige Bearbeitung sind der Nachweis des Kaufdatums (z. B. Rechnung oder Kaufbeleg), Produktmodell und Seriennummer, eine Beschreibung der Beeinträchtigung sowie nach Möglichkeit Fotos oder Videos, auf denen die Seriennummer erkennbar ist.

6.2 Ferndiagnose

Der Kundendienst führt zunächst eine Ferndiagnose durch und leistet technische Unterstützung. Ist eine Einsendung des Produkts erforderlich, erhalten Sie hierzu gesonderte Anweisungen.

6.3 Rücksendung

Die Rücksendung im Garantiefall ist für Sie unentgeltlich. Da es sich um ein Lithium-Batteriesystem und damit um Gefahrgut handelt, stellt Ihnen der Garantiegeber die erforderliche Transportverpackung, die Kennzeichnung und das Versandetikett zur Verfügung und benennt den zulässigen Versandweg. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Original- oder bereitgestellte Verpackung und befolgen Sie die mitgelieferten Hinweise. Zusatzkosten des Transportunternehmens, die darauf beruhen, dass diese Vorgaben nicht eingehalten wurden, können an Sie weitergegeben werden.

6.4 Durchführung

Nach Feststellung, dass ein Garantiefall vorliegt, führt der Garantiegeber die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch. Ein geliefertes Ersatzprodukt geht in das Eigentum des Kunden über; das ersetzte Produkt geht in das Eigentum des Garantiegebers über.

  • Instandsetzungen im Garantiefall werden ausschließlich durch den Garantiegeber oder durch von ihm autorisierte Servicebetriebe durchgeführt. Ein Öffnen des Gehäuses sowie Eingriffe durch den Kunden oder durch nicht autorisierte Dritte sind aus Sicherheitsgründen unzulässig. Beeinträchtigungen, die auf einem solchen Eingriff beruhen, sind nach Artikel 5 von der Garantie ausgenommen.
  • Sie können sich unmittelbar an den Garantiegeber wenden. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über den Verkäufer nach dem im Service- und Reparaturinformationsblatt des Garantiegebers beschriebenen Verfahren.
  • Das Service- und Reparaturinformationsblatt beschreibt Ablauf und übliche Dauer der Reparaturabwicklung, bestehende Reparatureinschränkungen, die Kosten außerhalb von Garantie und Gewährleistung sowie den Unterstützungszeitraum für Softwareaktualisierungen; es ist unter www.sunenergyxt.com/garantie abrufbar und kann unter den in Artikel 1.1 genannten Kontaktdaten kostenfrei angefordert werden. Es ist nicht Bestandteil dieser Garantieerklärung und kann deren Umfang nicht einschränken; maßgeblich ist ausschließlich diese Erklärung.

Artikel 7 — Haftung

Die Verpflichtungen aus dieser Garantie richten sich nach Artikel 2.3. Im Übrigen haftet der Garantiegeber unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Garantiegebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie bleibt unberührt.

Artikel 8 — Räumlicher Geltungsbereich

Diese Garantie gilt für Produkte, die in einem der folgenden Staaten erworben und dort betrieben werden: Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Frankreich, Griechenland, Rumänien. Wird ein Produkt in einem dieser Staaten erworben und in einem anderen der genannten Staaten betrieben, bleibt die Garantie bestehen.

Artikel 9 — Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Für diese Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus dieser Garantie ist der Service national du Médiateur de la consommation zuständig (Ancien Hôtel de la Monnaie, 6, rue du Palais de Justice, L-1841 Luxemburg, www.mediateurconsommation.lu). Der Garantiegeber ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilzunehmen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei; Anträge können in deutscher, französischer oder englischer Sprache gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie zuvor versucht haben, Ihr Anliegen unmittelbar mit uns zu klären. Bei der Kontaktaufnahme unterstützt Sie auch das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Wohnsitzstaats.

Artikel 10 — Maßgebliche Fassung

Maßgeblich ist die Fassung dieser Garantiebedingungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs des jeweiligen Produkts veröffentlicht war. Spätere Änderungen dieser Bedingungen berühren bereits erworbene Garantieansprüche nicht.

Diese Garantieerklärung wird dem Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

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